20. Oktober 2026

Rechtliche Pflichten für Erotikbetriebe: Wo zulässige Betriebsführung ins Strafrecht kippt

Sexarbeit ist in der Schweiz eine zulässige Erwerbstätigkeit – das ist keine Auslegung, sondern höchstrichterlich bestätigt. Und doch stehen die rechtlichen Pflichten für Erotikbetriebe in keinem einzigen Gesetz. Sie verteilen sich auf Strafgesetzbuch, Ausländerrecht, Sozialversicherungsrecht, Datenschutzrecht, kantonale Prostitutionsgesetze und kommunales Baurecht. Wer nur die Bewilligungen abhakt, hat deshalb erst die halbe Arbeit gemacht. Dieser Beitrag…

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Six Bot